Das Objekt
- Eigentumswohnung im Erdgeschoss einer Wohnanlage in Bochum-Werne
- Wohnanlage mit insgesamt 301 Wohneinheiten
- Wohnfläche ca. 20,81 m²
- Interessante Gelegenheit für Kapitalanleger
- Mietgarantievertrag mit garantierter Kaltmiete von 7,85 €/m² für 2026 und 2027
- Mietgarantievertrag gültig bis einschließlich 31.12.2027
- Monatlicher Hausgeldvorschuss: 150 € für 2026, 160 € ab 2027
- Jahresabrechnungen 2024 und 2025 jeweils ohne Abrechnungsspitze bzw. Nachzahlung
- Ausgewiesene Rücklagenbestände der Wohnanlage zum 31.12.2025 vorhanden
- Glasfaserausbau der Wohnanlage 2026 beauftragt
- Laut vorliegenden Protokollen keine größeren Mängel an der Gesamtanlage bei den Begehungen berichtet
Objektdaten
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Objektnummer
28667
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Objektart
Wohnung
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Ort
Bochum
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Baujahr
1994
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Zustand
gepflegt
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Vermietet
Ja
Zimmer
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Zimmer
1
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Schlafzimmer
1
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Badezimmer
1
Flächen
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Wohnfläche
ca. 20 m²
Preise
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Kaufpreis
49.000 €
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Provisionshinweis
3,57 % Käuferprovision inkl. 19 % MwSt. PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage und durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von WEYEL-IMMOBILIEN, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma WEYEL-IMMOBILIEN zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt wird die ausgewiesene Provision mit Notarvertrag fällig.
Energieausweis
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Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
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Energieeffizienzklasse
C
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Wesentlicher Energieträger
Erdgas leicht
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Endenergieverbrauch
86.40 kWh / (m²*a)
Endenergieverbrauch
86.40 kWh / (m²*a)
Ausstattung
- Erdgeschoss
- Baujahr : 1994
- Kompakte Wohnfläche von ca. 20,81–20,90 m² laut Unterlagen
- Mietgarantie als zeitlich befristete Besonderheit für Kapitalanleger
- Glasfaserausbau der Wohnanlage beauftragt
- Kein Stellplatz-Sondernutzungsrecht für die Einheit in der betreffenden Zeile der Teilungserklärung ausgewiesen
Sonstige Informationen
Besichtigungstermine nur nach Vereinbarung mit Finanzierungsnachweis und bei der schriftlichen Aufforderung zum sofortigen Beginn der Maklertätigkeit per Emailkontaktformular und bei bestätigter Widerrufsbelehrung an:
WEYEL-IMMOBILIEN.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von WEYEL-IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dhttps://smart.onoffice.de/smart/gui/smart/resources/graphics/themes/default/save.png?version=urn:onoffice-de-ns:Gui_Version:1.52.10azu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage und durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von WEYEL-IMMOBILIEN, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma WEYEL-IMMOBILIEN zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt wird die ausgewiesene Provision mit Notarvertrag fällig.
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