Fossile Heizungen bis 2044 – was bedeutet das für Eigentümer in NRW?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 legt es schwarz auf weiß fest: Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, dürfen in Deutschland bis zum 31. Dezember 2044 weiterbetrieben werden. Das klingt nach einer langen Gnadenfrist – und für viele Eigentümer in NRW ist es eine wichtige Beruhigung. Doch so einfach ist die Realität nicht. Wer die Regel zu wörtlich nimmt, übersieht entscheidende Einschränkungen und verpasst strategische Chancen. Weyel-Immobilien gibt den vollständigen Überblick.
Was genau steht im GEG zum Thema fossile Heizungen?
Paragraph 72 Absatz 4 des GEG regelt den Weiterbetrieb bestehender Heizungsanlagen. Der Grundsatz lautet: Wer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung besitzt, muss sie nicht sofort austauschen. Das Gesetz erlaubt den Weiterbetrieb fossiler Heizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2044 – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt.
Die entscheidende Einschränkung: Der Weiterbetrieb gilt nur für bestehende, funktionierende Anlagen. Sobald eine Heizungsanlage irreparabel ausfällt oder gegen eine neue ausgetauscht wird, greift die 65-Prozent-Pflicht des GEG – sofern die kommunale Wärmeplanung für die jeweilige Gemeinde vorliegt. Für Bochum als Großstadt muss diese Planung spätestens bis Ende Juni 2026 vorliegen.
Die Bedingungen für den Weiterbetrieb bis 2044
Der Weiterbetrieb einer fossilen Heizungsanlage bis 2044 ist kein bedingungsloses Recht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Die Heizungsanlage muss funktionsfähig sein – ein irreparabler Defekt beendet das Recht auf Weiterbetrieb sofort.
• Bei einem Austausch muss die neue Anlage die 65-%-EE-Anforderung erfüllen – sofern die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
• Die Anlage darf nicht in einem Gebäude eingebaut sein, für das abweichende Sonderregelungen gelten (z.B. Denkmalschutz kann Ausnahmen begründen, aber auch striktere Auflagen).
• Nach einem Eigentümerwechsel – Kauf oder Erbschaft – gelten Übergangsfristen von in der Regel zwei Jahren für Bestandsanlagen.
• Förderprogramme für rein fossile Heizkessel sind seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr verfügbar – auch wenn der Weiterbetrieb erlaubt bleibt.
Für die große Mehrheit der Eigentümer in Bochum und NRW, die eine intakte, nicht allzu alte Heizungsanlage besitzen, bedeutet das: Der kurzfristige Handlungsdruck ist begrenzt. Aber der mittelfristige ist real.
Was passiert, wenn die Heizung ausfällt – der Härtefall
Ein zentrales Szenario, das viele Eigentümer unterschätzen: Was passiert, wenn die Heizung mitten im Winter irreparabel ausfällt? In diesem Fall greift – sofern die kommunale Wärmeplanung vorliegt – sofort die 65-%-EE-Pflicht. Das bedeutet: Kein einfacher 1:1-Austausch durch eine neue Gasheizung mehr.
Das GEG sieht jedoch einen Notfall-Puffer vor: Bei einem unvorhergesehenen Heizungsausfall dürfen Eigentümer übergangsweise eine gebrauchte oder provisorische Heizung einbauen, die nicht die 65-%-Anforderung erfüllt – für maximal drei Jahre. Danach muss auf ein GEG-konformes System umgestellt werden.
Diese Übergangslösung ist wichtig, aber sie ist keine Dauerlösung. Wer ein älteres Heizungssystem besitzt, das kurz vor dem Lebensende steht, sollte die Umrüstung nicht auf die lange Bank schieben – sondern sie strategisch planen und dabei von verfügbaren Förderprogrammen profitieren.
Die kommunale Wärmeplanung in Bochum – der entscheidende Trigger
Für Eigentümer in Bochum ist die kommunale Wärmeplanung der entscheidende Auslöser für die Heizungspflichten. Als Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern muss Bochum die Wärmeplanung spätestens bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Diese Planung legt fest:
• Welche Stadtteile und Straßenzüge zukünftig über Fernwärme versorgt werden
• Welche Gebiete als sogenannte dezentrale Versorgungsgebiete eingestuft werden – wo also eigene Wärmepumpen oder andere erneuerbare Systeme erforderlich sind
• Welche Übergangsfristen für bestehende Heizungsanlagen in den jeweiligen Zonen gelten
Für Eigentümer bedeutet das: Wer in einem geplanten Fernwärmekorridor liegt, kann möglicherweise seinen Gasanschluss noch längere Zeit behalten – bis das Netz ausgebaut ist. Wer in einem dezentralen Versorgungsgebiet liegt, muss langfristig auf eine Wärmepumpe oder ein anderes EE-konformes System umrüsten.
Die Wärmeplanung Bochum ist damit für jeden Eigentümer eine wichtige strategische Information – auch für die Verkaufsentscheidung. Weyel-Immobilien verfolgt den Stand der kommunalen Wärmeplanung und berät Eigentümer auf Basis der aktuellen Datenlage.
Was der 2044-Termin für den Immobilienwert bedeutet
Hier liegt die eigentliche strategische Herausforderung für Eigentümer in NRW: Das Jahr 2044 ist als gesetzliche Betriebsgrenze festgelegt – aber der Immobilienmarkt agiert heute schon nach anderen Maßstäben.
Institutionelle Investoren – Versorgungswerke, Family Offices, Wohnungsgesellschaften – rechnen bei der Objektbewertung mit Sanierungskosten über den gesamten Betrachtungszeitraum. Eine Öl- oder Gasheizung, die in wenigen Jahren ausgetauscht werden muss, ist kein Betriebsrisiko erst 2044 – sie ist eine Investitionsanforderung in drei bis zehn Jahren. Das drückt den Verkaufspreis heute.
Konkret beobachtet Weyel-Immobilien im Ruhrgebieter Markt folgende Entwicklung:
• MFH mit Öl- oder Gasheizung Baujahr vor 2005: Preisabschlag von 5 bis 10 Prozent gegenüber vergleichbaren Objekten mit Wärmepumpe oder Fernwärme.
• MFH mit Energieeffizienzklasse F oder G und fossiler Heizung: Preisabschlag bis 20 Prozent – institutionelle Investoren fordern Sanierungskonzept als Kaufbedingung.
• Objekte in geplanten Fernwärmezonen: Abschlag geringer, da Käufer den Fernwärmeanschluss als Lösung einplanen können.
Szenarien für Eigentümer: Was tun bis 2044?
Szenario 1: Weiterbetrieb bis Heizungsende und dann umrüsten
Wer eine intakte Heizungsanlage besitzt und keine Verkaufsabsichten hat, kann abwarten – sollte aber die kommunale Wärmeplanung im Blick behalten und rechtzeitig vor dem absehbaren Heizungsende eine Umrüstungsstrategie entwickeln. Der Vorteil: Zeit für Planung, Angebotsvergleich und Fördermitteloptimierung.
Szenario 2: Frühzeitige Umrüstung mit KfW-Förderung
Wer jetzt auf eine Wärmepumpe, Fernwärme oder ein Hybridsystem umrüstet, profitiert von Förderungen, die möglicherweise in einigen Jahren nicht mehr in dieser Höhe verfügbar sind. KfW Programm 458 fördert mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Wer saniert und danach verkauft, kann den verbesserten Energieausweis als Verkaufsargument nutzen.
Szenario 3: Verkauf mit transparentem Sanierungskonzept
Wer verkaufen möchte, ohne zu sanieren, kann das tun – aber sollte den Sanierungs- und Heizungsbedarf transparent kommunizieren und den Preis entsprechend kalkulieren. Für institutionelle Investoren ist ein sanierungsbedürftiges Objekt kein Ausschlusskriterium – es ist ein Verhandlungspunkt. Weyel-Immobilien positioniert solche Objekte gezielt im Investorennetzwerk: diskret, ohne öffentlichen Preisdruck.
Szenario 4: Off-Market-Verkauf an spezialisierte Investor-Gruppen
Projektentwickler und auf Sanierung spezialisierte Investoren suchen aktiv nach Objekten mit Sanierungspotenzial – inklusive Heizungstauschbedarf. Weyel-Immobilien verfügt über direkte Kontakte zu dieser Käufergruppe und kann Objekte mit fossiler Heizungsanlage diskret und gezielt an die richtigen Interessenten vermitteln – ohne öffentliche Vermarktung und ohne Preiserosion.
Was bedeutet das für Käufer von Bestandsimmobilien in NRW?
Auch für Käufer ist das Thema fossile Heizungen relevant. Wer eine Immobilie mit alter Öl- oder Gasheizung kauft, übernimmt mittelfristig die Pflicht zur Umrüstung. Für private Eigennutzer gilt nach einem Kauf eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in der die bestehende Anlage weiterbetrieben werden darf. Danach greifen die GEG-Anforderungen – je nach kommunaler Wärmeplanung.
Für Käufer empfiehlt Weyel-Immobilien daher: Die Heizungsanlage ist heute ein gleichwertiger Bewertungsfaktor wie Lage, Zustand und Grundriss. Wer kauft, sollte den Heizungstyp, das Baujahr der Anlage und die Position des Gebäudes in der kommunalen Wärmeplanung kennen – bevor der Notartermin vereinbart wird.
Fazit: 2044 ist ferner, als es aussieht – und näher, als viele denken
Das Jahr 2044 klingt weit weg. Aber Immobilien werden mit langen Zeithorizonten gedacht und bewertet. Ein Investor, der heute ein Mehrfamilienhaus in Bochum kauft, plant Jahrzehnte voraus. Und der Markt nimmt die Zukunft bereits heute in die Preise. Wer eine Immobilie mit fossiler Heizungsanlage besitzt, sollte das nicht ignorieren – sondern strategisch damit umgehen.
Weyel-Immobilien begleitet Eigentümer in Bochum und dem Ruhrgebiet bei genau dieser strategischen Einschätzung: Weiterbetreiben, umrüsten oder jetzt verkaufen? Wir rechnen mit Ihnen durch, was in Ihrer individuellen Situation am meisten Sinn ergibt. Persönlich, ohne Callcenter, seit 1991.
Kostenlose Strategieberatung: Fossile Heizung – was ist für Ihre Immobilie richtig?
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