Wer in Bochum eine Immobilie besitzt, vermietet oder verkauft, wird in den kommenden Monaten unweigerlich auf einen Begriff stoßen, der bislang in der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt war: die kommunale Wärmeplanung. Sie ist das zentrale Instrument, das bestimmt, wann und welche Heizungsanlage in welchem Bochumer Stadtteil künftig erlaubt ist. Und sie ist der Trigger, der die energetischen Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Bestandsgebäude überhaupt erst auslöst. Weyel-Immobilien erklärt, was dahintersteckt – und was das für Ihre Immobilie bedeutet.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Plan, mit dem Städte und Gemeinden in Deutschland festlegen, wie die Wärmeversorgung in ihrem Gebiet langfristig aussehen soll. Das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verpflichtet alle Gemeinden zur Erstellung eines solchen Plans. Die Fristen sind nach Gemeindegröße gestaffelt:
• Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern (wie Bochum): Wärmeplanung muss spätestens bis zum 30. Juni 2026 vorliegen.
• Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern: Frist bis 30. Juni 2028.
• Kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohnern: Können sich an Sammelplanungen beteiligen.
Die Wärmeplanung zeigt auf einer digitalen Karte, welche Teile des Stadtgebiets künftig über welche Energiequelle versorgt werden sollen – Fernwärme, Wasserstoff, dezentrale erneuerbare Energien oder Nahwärmenetze. Für Bochum ist diese Planung damit nicht irgendeine Verwaltungsaufgabe, sondern ein Dokument mit direktem Einfluss auf den Wert und die Bewirtschaftung jeder einzelnen Immobilie.
Warum die Wärmeplanung für das GEG so entscheidend ist
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat eine wichtige Besonderheit: Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden wird erst dann wirksam, wenn die kommunale Wärmeplanung für die jeweilige Gemeinde vorliegt. Das bedeutet für Bochum konkret:
Solange die Wärmeplanung noch nicht beschlossen ist – also voraussichtlich bis spätestens Mitte 2026 – können in Bestandsgebäuden in Bochum auch noch neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden, ohne dass die 65-%-EE-Anforderung gilt. Ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der Wärmeplanung greift die Pflicht für alle neuen Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden.
Wer in Bochum also absehbar seine Heizung tauschen muss oder möchte, sollte den Zeitpunkt der Wärmeplanung kennen – und die Entscheidung bewusst davor oder danach treffen.
Was die Wärmeplanung konkret festlegt – die Versorgungsgebiete
Der Kern der kommunalen Wärmeplanung ist die Einteilung des Stadtgebiets in Versorgungsgebiete. Für Eigentümer und Investoren sind vor allem diese Kategorien relevant:
Fernwärmegebiete
In diesen Bereichen ist geplant, dass Gebäude über ein Fernwärmenetz versorgt werden. Bochum verfügt als Ruhrgebietsstadt historisch über ein gewachsenes Fernwärmenetz, betrieben unter anderem durch die STEAG Fernwärme und kommunale Versorger. Eigentümer in diesen Zonen können langfristig auf einen Fernwärmeanschluss setzen – ohne eigene Investition in eine neue Heizungsanlage. Das ist aus Eigentümerperspektive einer der attraktivsten Ausgänge aus der Heizungspflicht.
Dezentrale Versorgungsgebiete
In Stadtteilen und Bereichen, die nicht über Fernwärme erschlossen werden, müssen Eigentümer auf dezentrale erneuerbare Systeme umrüsten – in der Regel eine Wärmepumpe. Diese Zonen sind besonders für Investoren relevant, da hier mittel- bis langfristig Investitionen in die Heizungsanlage eingeplant werden müssen.
Wasserstoff-Prüfgebiete
In einigen Bereichen prüfen Städte, ob eine Versorgung über Wasserstoff möglich ist. Diese Option ist technisch und wirtschaftlich noch nicht ausgereift – für Eigentümer bedeutet es zunächst Unsicherheit. In der Praxis werden wasserstoffbasierte Versorgungslösungen für Wohnimmobilien in Bochum mittelfristig eine Nischenlösung bleiben.
Gebiete ohne festgelegte Versorgung
In manchen Randbereichen wird die Wärmeplanung zunächst keine klare Versorgungslösung vorschreiben. Hier liegt die Verantwortung beim Eigentümer, selbst eine GEG-konforme Lösung zu finden – in der Regel eine Wärmepumpe oder ein Hybridsystem.
Bochum als Fernwärmestadt – ein strategischer Vorteil
Das Ruhrgebiet und Bochum im Besonderen haben eine industriell geprägte Fernwärmetradition. Die Infrastruktur für Fernwärme ist in vielen Stadtteilen bereits vorhanden oder kann mit vertretbarem Aufwand erweitert werden. Das ist ein echter Standortvorteil – nicht nur aus klimapolitischer Sicht, sondern auch aus Immobilienperspektive.
Ein bestehender Fernwärmeanschluss ist heute bereits ein messbares Verkaufsargument. Weyel-Immobilien beobachtet im Transaktionsmarkt, dass Objekte mit Fernwärmeanschluss in Bochum von institutionellen Investoren bevorzugt und zu höheren Vervielfältigern gehandelt werden – weil das Heizungsthema für diese Objekte weitgehend gelöst ist.
Eigentümer, deren Objekte in einem geplanten Fernwärmekorridor liegen, sollten das aktiv als Verkaufsargument kommunizieren – und im Inserat oder Exposé explizit auf die Wärmeplanung hinweisen.
Was die Wärmeplanung für Investoren bedeutet
Für institutionelle Investoren – Versorgungswerke, Family Offices, Wohnungsgesellschaften – ist die kommunale Wärmeplanung heute ein Pflichtbestandteil der Due Diligence. Vor dem Kauf einer Immobilie in Bochum prüfen professionelle Käufer:
• In welcher Versorgungszone liegt das Objekt laut aktuell vorliegender oder geplanter Wärmeplanung?
• Ist Fernwärme geplant – und wenn ja, wann ist der Anschluss realistisch verfügbar?
• Welche Investitionen in die Heizungsanlage sind bis zum Fernwärmeanschluss oder bis zur Pflichtumrüstung erforderlich?
• Gibt es bereits einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Heizungsstrategie dokumentiert?
• Wie wirkt sich die Versorgungszone auf die langfristige Bewirtschaftungsstrategie aus?
Weyel-Immobilien bereitet für institutionelle Käufer im Rahmen jeder Transaktion eine vollständige energetische Lageeinschätzung vor – inklusive Einordnung in die kommunale Wärmeplanung Bochum.
Wie Eigentümer jetzt handeln sollten
Die kommunale Wärmeplanung Bochum wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 vorliegen. Das gibt Eigentümern noch ein Zeitfenster von einigen Monaten, um sich zu informieren und zu positionieren. Weyel-Immobilien empfiehlt folgende Schritte:
• Informieren Sie sich beim Stadtplanungsamt Bochum oder auf der Webseite der Stadt, ob bereits Entwürfe oder Zwischenstände der Wärmeplanung öffentlich zugänglich sind.
• Prüfen Sie, in welcher Zone Ihre Immobilie voraussichtlich liegt – Fernwärme, dezentral oder offen.
• Wenn Fernwärme geplant ist: Kontaktieren Sie den lokalen Fernwärmeversorger und fragen Sie nach dem Zeitplan für den Netzausbau in Ihrer Straße oder Ihrem Stadtteil.
• Wenn dezentrale Versorgung geplant ist: Lassen Sie eine Machbarkeitsprüfung für eine Wärmepumpe durchführen – insbesondere bei Mehrfamilienhäusern ist die technische Eignung nicht immer selbstverständlich.
• Wenn Sie verkaufen möchten: Sprechen Sie jetzt mit Weyel-Immobilien – vor dem Vorliegen der Wärmeplanung haben Sie noch mehr strategischen Spielraum.
Die Wärmeplanung und ihre Auswirkung auf den Verkaufszeitpunkt
Das Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung ist ein Wendepunkt für den Bochumer Immobilienmarkt. Nach dem Beschluss der Planung werden zwei Entwicklungen eintreten:
Erstens: Eigentümer von Objekten in ungünstigen Versorgungszonen werden konfrontiert mit konkreten Investitionsanforderungen. Das kann den Verkaufsdruck erhöhen – und bei mangelnder Vorbereitung zu Preiszugeständnissen führen.
Zweitens: Eigentümer von Objekten in Fernwärmekorridoren werden eine Aufwertung ihres Objekts erleben – weil das Heizungsthema für sie gelöst ist und das am Markt honoriert wird.
Weyel-Immobilien empfiehlt deshalb: Wer vor Vorliegen der Wärmeplanung verkaufen möchte, sollte das zeitnah in Angriff nehmen. Wer abwarten kann und in einem Fernwärmegebiet liegt, könnte nach Beschluss der Planung von einer Aufwertung profitieren.
Fazit: Die kommunale Wärmeplanung ist das neue Lagebuch
Jahrzehntelang war die Lage das entscheidende Kriterium in der Immobilienbewertung. Heute kommt ein zweites Lagebuch hinzu: die Versorgungszone in der kommunalen Wärmeplanung. Sie bestimmt, welche Investitionen ein Objekt langfristig erfordert – und damit maßgeblich seinen Wert.
Weyel-Immobilien verfolgt die Entwicklung der kommunalen Wärmeplanung in Bochum und dem Ruhrgebiet eng und berät Eigentümer und Investoren auf Basis aktueller Informationen. Sprechen Sie uns an – persönlich, diskret und kostenlos.
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