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KfW-Förderung für Sanierung und Heizungstausch 2025 – das gilt in NRW

KfW-Förderung für Sanierung und Heizungstausch 2025 – das gilt in NRW

Die staatliche Förderung für energetische Sanierungen und Heizungstausch ist 2025 einer der wichtigsten Hebel für Eigentümer in NRW – und gleichzeitig einer der am häufigsten falsch genutzten. Viele Eigentümer beantragen zu wenig, zu spät oder gar nicht. Weyel-Immobilien gibt einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Programme und erklärt, wie Eigentümer in Bochum das Maximum herausholen.

Das Wichtigste zuerst: Antrag vor Maßnahmenbeginn

Die mit Abstand häufigste und kostspieligste Fehlerquelle bei der Förderbeantragung: der Antrag wird nach Beginn der Maßnahme gestellt – oder schlimmer, erst nach Abschluss. Das ist bei nahezu allen KfW- und BAFA-Programmen nicht zulässig. Eine nachträgliche Antragstellung führt unweigerlich zum Verlust des Förderanspruchs. Die Regel ist eindeutig: erst Antrag stellen, dann beauftragen, dann bauen.

KfW-Programm 458: Heizungsförderung für Wohngebäude

Das KfW-Programm 458 ist seit Januar 2024 das zentrale Förderinstrument für den Heizungstausch in Deutschland. Es ersetzt die frühere BAFA-Förderung und bietet Zuschüsse – kein Darlehen – für den Einbau GEG-konformer Heizungsanlagen. Die Zuschusssätze setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

•       Basisförderung: 30 Prozent für alle förderfähigen Heizungsanlagen (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Fernwärme, Hybridheizung)

•       Klima-Geschwindigkeitsbonus: zusätzliche 20 Prozent für Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizungsanlage (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) gegen eine erneuerbare Heizung tauschen – bis Ende 2028 gültig

•       Einkommensbonus: zusätzliche 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro

•       Effizienzbonus: zusätzliche 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen (natürliche Kältemittel oder Wasser-Wasser/Sole-Wasser-System)

•       Maximale Kombination: bis zu 70 Prozent Förderung – allerdings nur bei Erfüllung aller Bonusbedingungen

Für Vermieter und Eigentümer nicht selbst genutzter Objekte gilt: Der Einkommensbonus entfällt. Die maximale Förderung liegt in diesen Fällen bei 35 bis 55 Prozent – je nach Anlageart und Klima-Geschwindigkeitsbonus. Die förderfähigen Höchstkosten betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und jeweils 15.000 Euro für jede weitere – bei MFH kann sich die Fördersumme entsprechend summieren.

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Förderung für Dämmung, Fenster und Lüftung

Neben dem Heizungsprogramm bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse für alle anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen:

•       Basisförderung: 15 Prozent für Dämmmaßnahmen (Dach, Fassade, Keller), Fenstererneuerung und Lüftungsanlagen

•       iSFP-Bonus: zusätzliche 5 Prozent, wenn ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt – macht die Gesamtförderung auf 20 Prozent

•       Förderfähige Höchstkosten: 60.000 Euro pro Wohneinheit bei vorliegendem iSFP (sonst 30.000 Euro)

•       Antragstellung: über das KfW-Zuschussportal, vor Beginn der Maßnahme

Der iSFP-Bonus ist ein starkes Argument, den individuellen Sanierungsfahrplan frühzeitig zu erstellen. Er verdoppelt nicht nur die förderfähige Kostenhöchstgrenze, sondern erhöht auch den Fördersatz – das macht ihn für MFH-Eigentümer in Bochum besonders attraktiv.

BEG Wohngebäude (BEG WG): Förderung für Gesamtsanierungen

Wer sein MFH auf das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses saniert, kann das BEG-Wohngebäude-Programm nutzen. Die Förderquoten reichen von 15 Prozent (Effizienzhaus 85) bis 45 Prozent (Effizienzhaus 40 Plus). Dieses Programm ist besonders attraktiv für Eigentümer, die eine umfassende Vollsanierung planen und dabei ein klar definiertes Energieniveau erreichen wollen.

NRW.BANK: Ergänzende Landesförderung

Neben den Bundesförderprogrammen bietet die NRW.BANK ergänzende Förderdarlehen für Wohngebäudesanierungen in Nordrhein-Westfalen an. Diese können mit den Bundesprogrammen kombiniert werden – allerdings nicht mit den KfW-Zuschüssen, sondern nur mit deren Darlehensvarianten. Für Vermieter mit größeren MFH-Portfolios lohnt sich ein genauer Blick auf die NRW.BANK-Konditionen.

Typische Fehler bei der Förderbeantragung

•       Antrag nach Maßnahmenbeginn gestellt – führt zum vollständigen Förderverlust

•       Maßnahme ohne Energieberater (Energieeffizienz-Experten) geplant – für viele Programme Pflichtvoraussetzung

•       Nur Basisförderung beantragt, obwohl Boni möglich wären

•       iSFP nicht erstellt – entgangene 5 % Bonus und halbierte Förderhöchstgrenze

•       Mehrere Maßnahmen nicht als Paket geplant – Effizienzpotenzial nicht ausgeschöpft

Fazit: Förderung ist kein Automatismus – sie muss aktiv gestaltet werden

Die verfügbaren Förderprogramme können bei einer MFH-Sanierung in Bochum einen sechsstelligen Betrag ausmachen – aber nur für diejenigen, die die Antragstellung richtig planen. Weyel-Immobilien koordiniert im Rahmen der Verkaufs- und Sanierungsberatung die Förderoptimierung und empfiehlt geprüfte Energieberater in der Region.

 

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