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Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus – was Vermieter in Bochum wissen müssen

 

Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus – was Vermieter in Bochum wissen müssen

Die Wärmepumpe gilt als das Heizungssystem der Zukunft – und seit dem GEG 2024 ist sie für viele Eigentümer in Bochum die naheliegendste GEG-konforme Lösung beim Heizungstausch. Doch was für ein Einfamilienhaus vergleichsweise unkompliziert funktioniert, ist bei einem Mehrfamilienhaus ein deutlich komplexeres Vorhaben. Weyel-Immobilien erklärt, worauf Vermieter in Bochum beim Thema Wärmepumpe im MFH achten müssen.

Warum die Wärmepumpe im MFH komplexer ist als im EFH

Im Einfamilienhaus ersetzt die Wärmepumpe in der Regel eine einzelne Heizungsanlage, versorgt überschaubare Wohnflächen und hat einen klar definierten Wärmebedarf. Im Mehrfamilienhaus sieht die Situation ganz anders aus:

•       Größerer Wärmebedarf: Ein MFH mit sechs Wohneinheiten benötigt deutlich mehr Heizleistung – die Anlage muss entsprechend dimensioniert sein.

•       Komplexe Heizkreisläufe: Mehrere Wohneinheiten bedeuten mehrere Heizkreise, unterschiedliche Nutzungsprofile und oft unterschiedliche Raumtemperaturanforderungen.

•       Warmwasserbereitung: Im MFH muss die Warmwasserversorgung aller Einheiten sichergestellt werden – häufig mit Legionellenschutz und zentraler Warmwasserbereitung.

•       Niedertemperatursysteme: Ältere MFH haben oft Heizkörper, die für hohe Vorlauftemperaturen ausgelegt sind. Eine Wärmepumpe arbeitet effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen – ein Heizkörperaustausch kann notwendig sein.

•       Bauliche Gegebenheiten: Platzbedarf für Außeneinheit, Schallschutzanforderungen und Leitungsführung müssen individuell geplant werden.

Welche Wärmepumpentypen für MFH geeignet sind

Für Mehrfamilienhäuser kommen vor allem folgende Systeme in Betracht:

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Die häufigste Lösung – sie entnimmt der Außenluft Energie und gibt sie als Wärme an das Heizsystem ab. Vorteile: verhältnismäßig günstig in der Installation, keine Erdarbeiten notwendig. Nachteile: Effizienz sinkt bei sehr kalten Außentemperaturen; Außeneinheit benötigt Aufstellfläche und erzeugt Betriebsgeräusche.

Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme)

Diese Variante entnimmt Energie aus dem Erdreich über Tiefenbohrungen oder Flächenkollektoren. Vorteile: sehr hohe Effizienz auch bei Kälte, geringere Betriebskosten langfristig. Nachteile: hohe Installationskosten durch Erdarbeiten, Genehmigungspflicht für Bohrungen, nicht überall technisch realisierbar.

Hybridheizung (Wärmepumpe + Gaskessel)

Eine praxiserprobte Übergangslösung, die GEG-Anforderungen erfüllt: Die Wärmepumpe übernimmt den Grundlastbetrieb, der Gaskessel die Spitzenlast bei sehr kalten Temperaturen. Vorteil: geringere Investitionskosten, bestehende Gasleitungen bleiben nutzbar. Nachteil: langfristig nicht vollständig fossilfrei.

Kosten und Förderung: Was Vermieter in Bochum einplanen müssen

Die Kosten für eine Wärmepumpenanlage in einem MFH in Bochum variieren stark je nach Gebäudegröße, System und baulichen Gegebenheiten. Als Richtwerte für ein MFH mit 6 Wohneinheiten:

•       Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Installation: ca. 40.000 bis 80.000 Euro

•       Sole-Wasser-Wärmepumpe inkl. Erdbohrung: ca. 60.000 bis 120.000 Euro

•       Hybridheizung (Wärmepumpe + Gaskessel): ca. 30.000 bis 60.000 Euro

•       Heizkörperaustausch (falls erforderlich): ca. 5.000 bis 20.000 Euro zusätzlich

KfW-Programm 458 fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Vermieter gibt es spezifische Fördersätze – der Basisförderanteil liegt bei 30 Prozent, ergänzt durch Klima-Geschwindigkeitsbonus und Effizienzbonus. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Mietrechtliche Aspekte: Was Vermieter beim Heizungstausch beachten müssen

Ein Heizungstausch im bewohnten MFH ist nicht nur eine technische, sondern auch eine mietrechtliche Angelegenheit:

•       Ankündigungspflicht: Modernisierungsmaßnahmen müssen den Mietern mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich angekündigt werden.

•       Duldungspflicht der Mieter: Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich dulden – können jedoch in besonderen Härtefällen widersprechen.

•       Modernisierungsumlage: Nach Abschluss der Maßnahme können Vermieter acht Prozent der auf die Wohnung entfallenden Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen – unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze.

•       Betriebskostenabrechnung: Nach dem Heizungstausch ändert sich die Betriebskostenabrechnung – Stromkosten statt Gaskosten für die Heizung müssen korrekt erfasst und umgelegt werden.

Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich die Wärmepumpe im MFH?

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung hängt stark von den lokalen Bedingungen ab. Als grobe Orientierung für ein MFH in Bochum mit sechs Wohneinheiten: Wenn die Heizkosten durch den Wärmepumpenbetrieb um 30 bis 50 Prozent sinken, amortisiert sich die Investition nach Förderung in der Regel innerhalb von zehn bis fünfzehn Jahren. Zusätzlich steigert eine moderne GEG-konforme Heizungsanlage den Marktwert des Objekts messbar.

Fazit: Wärmepumpe im MFH – mit Planung machbar

Eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus ist kein Selbstläufer – aber mit sorgfältiger Planung, der richtigen Systemwahl und optimaler Fördernutzung eine wirtschaftlich und energetisch sinnvolle Investition. Weyel-Immobilien berät Vermieter in Bochum, ob und wie ein Wärmepumpenprojekt im Kontext der Verkaufs- oder Bewirtschaftungsstrategie Sinn ergibt.

 

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Weyel-Immobilien, Josef-Baumann-Str. 43, 44805 Bochum | weyel-immobilien.de | (0234) 93248215

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