Immobilie mit Mietern verkaufen – was Vermieter in Bochum beachten müssen
Vermietete Immobilien lassen sich verkaufen – aber nicht so wie leerstehende. Mieter haben in Deutschland erhebliche Rechte, die Verkäufer kennen müssen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Wir erklären, was Vermieter in Bochum und NRW beachten müssen.
Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete
Der wichtigste Grundsatz im deutschen Mietrecht lautet: Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer tritt in alle bestehenden Mietverträge ein – er kann die Mieter nicht einfach kündigen. Das gilt für alle Wohnimmobilien. Eine Kündigung ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa wegen Eigenbedarfs.
Das Vorkaufsrecht der Mieter
Wenn eine Eigentumswohnung aus einem Mehrfamilienhaus heraus verkauft werden soll und dabei erstmals Wohnungseigentum begründet wird, haben die Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das bedeutet: Sie können die Immobilie zu denselben Konditionen kaufen wie der ursprüngliche Käufer. Der Vermieter muss den Mietern den Kaufvertrag vorlegen und ihnen eine Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts einräumen.
Bei Mehrfamilienhäusern als Gesamtobjekt – also ohne Aufteilung in Einzelwohnungen – besteht in der Regel kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Hier ist die Situation für Verkäufer komfortabler.
Wie verhalte ich mich gegenüber meinen Mietern?
• Informieren Sie Mieter nur, wenn Sie rechtlich dazu verpflichtet sind
• Vermeiden Sie unnötige Unsicherheit durch frühzeitige Kommunikation
• Koordinieren Sie Besichtigungen mit Rücksicht auf Mieter – Ankündigungspflicht beachten
• Beziehen Sie Mieter nicht in Preisverhandlungen ein
• Übergeben Sie bei Abschluss alle mietrelevanten Unterlagen an den Käufer
Wert einer vermieteten Immobilie: Discount oder Aufschlag?
Vermietete Immobilien werden häufig mit einem Bewertungsabschlag gehandelt – weil der neue Eigentümer das Objekt nicht selbst nutzen kann. Im institutionellen Investorensegment ist das jedoch anders: Hier sind vollvermietete Objekte mit stabilen Mieteinnahmen besonders gefragt. Weyel-Immobilien positioniert Ihr Objekt gezielt bei Investoren, die genau das suchen – und erzielt so Preise, die den Abschlag ausgleichen oder überkompensieren.
Off-Market-Verkauf schützt das Mietverhältnis
Ein öffentliches Inserat verunsichert Mieter und kann zu Kündigungen führen – noch vor dem Verkauf. Beim Off-Market-Verkauf über Weyel-Immobilien erfährt kein Mieter von der Vermarktung, bis der Käufer feststeht. Das schützt das Mietverhältnis, vermeidet Leerstand und erhält den Wert des Objekts.
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